
Psychiatrische und Psychotherapeutische Komplexbehandlung
- Ansprechpartner
- Wir beraten Sie gerne- Name - Telefon - E-Mail - Birgit Gaumnitz Mo, Di, Do, Fr. - 040 / 22 802 - 889 - birgit.gaumnitz@kvhh.de - Janine Klockmeier - 040 / 22 802 - 797 - janine.klockmeier@kvhh.de - Monika Marks - 040 / 22 802 - 603 - monika.marks@kvhh.de - Lucas Rathke - 040 / 22 802 - 358 - lucas.rathke@kvhh.de - Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse: genehmigung@kvhh.de 
- Antragsformular
- Hinweis- Bitte beachten Sie: - dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
 
- Antragsberechtigt
- Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie
- Fachärztinnen und Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Fachärztinnen und Fachärzte für Nervenheilkunde oder Neurologie und Psychiatrie
- Ärztliche und psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
- Fachärztinnen und Fachärzte für Neurologie
 
- EBM Kapitel / GOP
- GOP - Leistung - Hinweis - Bewertung Punkte - 37500 - Eingangssprechstunde - je vollendete 15 Minuten, höchstens viermal im Krankheitsfall - 236 - 37510* - Differentialdiagnostische Abklärung - je vollendete 15 Minuten, höchstens viermal im Krankheitsfall - 231 - 37520 - Erstellen eines Gesamtbehandlungsplans - einmal im Krankheitsfall - 448 - 37525 - Zusatzpauschale für Leistungen des Bezugsarztes oder des Bezugspsychotherapeuten - einmal im Behandlungsfall - 450 - 37530 - Koordination der Versorgung durch eine nichtärztliche Person - einmal im Behandlungsfall - 577 - 37535 - Aufsuchen eines Patienten im häuslichen Umfeld durch eine nichtärztliche Person - je Sitzung, höchstens dreimal im Behandlungsfall - 166 - 37550 - Fallbesprechung - je vollendete 10 Minuten, höchstens viermal im Behandlungsfall - 128 - 37551 - Zuschlag zur GOP 37550 bei Teilnahme eines oder mehrerer nichtärztlicher / nichtpsychotherapeutischer Teilnehmer nach § 3 Abs. 3 und 5 KSVPsych-RL - je vollendete 10 Minuten, höchstens viermal im Behandlungsfall - 128 - 37570 - Zusatzpauschale für zusätzliche Organisations- und Managementaufgaben sowie technische Aufwände im Rahmen eines Netzverbundes - einmal im Behandlungsfall - 200 - *kann ausschließlich von Fachärztinnen/-ärzten für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Nervenheilkunde sowie Neurologie und Psychiatrie berechnet werden. - Hinweis: Die Gebührenordnungspositionen 37520, 37525, 37530, 37535, 37551 und 37570 können ausschließlich durch den/die Bezugsarzt/in oder den/der Bezugspsychotherapeuten/-in berechnet werden. 
- Fachliche Anforderung
- Voraussetzung zur Bildung eines Netzverbunds- Kernteam des Netzverbundes - Ein Netzverbund muss aus mind. 10 Ärzten/-innen und Psychotherapeuten/-innen aus einer Region bestehen. - Die Netzverbundmitglieder bestehen aus: - Mindestens 4 Fachärzten/innen für- Psychiatrie und Psychotherapie und/oder
- Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und/oder
- Nervenheilkunde oder Neurologie und Psychiatrie
 
- Mindestens 4 ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten/-innen
- Fachärzten/-innen für Neurologie
 - Genehmigungserteilung durch die KV Hamburg - Für die Genehmigungserteilung des Netzverbundes müssen folgende Unterlagen bei der KV Hamburg eingereicht werden: - Antrag zur Teilnahme an der Versorgung nach der KSVPsych-Richtlinie
- Netzverbundvertrag
- Kooperationsverträge mit einem Krankenhaus sowie anderen Gesundheitsberufen (hierfür können zur Unterstützung unsere Musterverträge verwendet werden)
 
- Mindestens 4 Fachärzten/innen für
- zusätzliche Anforderungen
- Netzverbundvertrag - Der Netzverbund schließt einen Netzverbundvertrag ab. Die Anforderungen an einen Netzverbundvertrag sind im § 6 der KSV-Psych Richtlinie geregelt. - Bezugsärzte und Bezugspsychotherapeuten - Im Netzverbund muss mindestens ein Bezugsarzt/-ärztin oder Bezugspsychotherapeut/in als zentrale/r Ansprechpartner/-in für die Patienten tätig sein. Bezugsärzte/-ärztin Bezugspsychotherapeuten/in müssen über einen vollen Versorgungsauftrag verfügen. Die Aufgaben und Anforderungen der Bezugsärzte/ärztin Bezugspsychotherapeuten/in sind im § 4 der KSV-Psych Richtlinie geregelt. - Kooperation mit Krankenhäusern - Zur stationären Behandlung der Patienten muss die Kooperation mit mindestens einem zugelassenen Krankenhaus nach §108 SGB V in der Region des Netzverbundes erfolgen. Das Krankenhaus muss eine psychiatrische oder psychosomatische Einrichtung für Erwachsene aufweisen. Hierfür muss ein Kooperationsvertrag zwischen dem Netzverbund und dem Krankenhaus geschlossen werden. Dieser Kooperationsvertrag ist der KV Hamburg vorzulegen. - Kooperationen mit weiteren Gesundheitsberufen - Weitere Kooperationen zur Verbesserung der Versorgung sind durch weitere Gesundheitsberufe erforderlich. Hierfür muss mindestens mit einem der folgenden Gesundheitsberufe aus der Region ein Kooperationsvertrag geschlossen werden und bei der KV Hamburg vorgelegt werden: - Ergotherapie
- Soziotherapie
- Psychiatrische häusliche Krankenpflege
- Weitere (z.B. Sozialpsychiatrischer Dienst, Eingliederungshilfe)
 - Genehmigungserteilung durch die KV Hamburg - Für die Genehmigungserteilung des Netzverbundes müssen folgende Unterlagen bei der KV Hamburg eingereicht werden: - Antrag zur Teilnahme an der Versorgung nach der KSVPsych-Richtlinie
- Netzverbundvertrag
- Kooperationsverträge mit einem Krankenhaus sowie anderen Gesundheitsberufen (hierfür können zur Unterstützung unsere Musterverträge verwendet werden)
 
- Netzverbund
- Bereits genehmigte Netzverbunde in Hamburg - Netzverbund - Ansprechpartner & Erreichbarkeit - Telefon & Mail - Teilnehmende Praxen & Kooperationspartner - IVP Networks GmbH - Montag bis Freitag - von 09:00 bis 17:00 Uhr - 040 / 607 722 277 - Das Leistungsangebot der Netzverbunde richtet sich nach der KSVPsych-Richtlinie. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Ansprechpartner der Netzverbunde.