Original Bundeswehr-Überweisungsscheine nicht mehr an die KV Hamburg senden
Zur Anspruchsprüfung fordert die Bundeswehr bei den Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen die Original Bundeswehr-Überweisungsscheine Bw-2535 an. Die Scheine sollen fortan nicht mehr an die Kassenärztliche Vereinigung gesendet werden, weil die Bundeswehr sich direkt an die Praxen wendet!
Hintergrund
Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen haben lt. Vertrag §7 Abs. 10 des zwischen dem Bundesminister der Verteidigung und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung geschlossenen Vertrages über die ärztliche Versorgung von Soldaten der Bundeswehr vom 31. Januar 1989 in der jeweils geltenden Fassung die Überweisungsscheine der Bundeswehr für ein Jahr nach dem Behandlungsquartal vorzuhalten.
Dadurch, dass die Bundeswehr innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungslegung Anträge auf sachliche und rechnerische Berichtigung bei der KVH einreichen kann, ist es möglich, dass dann die Aufbewahrungsfrist bereits überschritten ist und die Ärzt:innen keine Scheine mehr vorlegen können. Dies führt dann zu Belastungen der Ärzte.
Daher sollten Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen, wenn möglich, die Scheine einscannen oder mindestens für 1,5 Jahre aufbewahren.