Mindestpatientenanzahlen bei Onkologievereinbarung ab 2024 halbiert
Ab dem 1. Januar 2024 werden die vorgeschriebenen Mindestpatientenzahlen für intravasale Behandlungen in der Onkologie-Vereinbarung halbiert. Die Reduzierung betrifft die Antragstellung und die Aufrechterhaltung der Genehmigung zur Teilnahme an der Onkologie-Vereinbarung. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben sich darauf geeinigt, diese Änderung umzusetzen.
Die Teilnahme an der Onkologie-Vereinbarung erfordert den Nachweis bestimmter durchschnittlicher Patientenzahlen pro Quartal und Arzt in den letzten zwölf Monaten. Die Entscheidung zur Halbierung der Mindestpatientenzahlen basiert auf der Verschiebung der medikamentösen Tumortherapie zu oralen und subkutanen Anwendungen sowie auf der wachsenden Bedeutung der Überwachungsstrategie "Active Surveillance".
Ab Januar müssen Fachärzte für Innere Medizin und Hämatologie sowie Onkologie nur noch 15 Patienten (statt bisher 30) mit intravasaler, intrakavitärer oder intraläsionaler Behandlung im Quartal nachweisen. Urologen, Gynäkologen, Dermatologen und Vertreter anderer Fachgruppen müssen ab Januar 2024 nur noch zehn Patienten (statt bisher 20) nachweisen.