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04.04.2023

Mehrfachverordnungen von Arzneimitteln bei eRezepten

Seit dem 1. April 2023 muss die Praxissoftware bei eRezepten die Ausstellung von sogenannten Mehrfachverordnungen ermöglichen. 

Die gesetzliche Regelung zur Mehrfachverordnung sieht vor, dass Vertragsärzte chronisch Kranken für ihre Dauermedikation eine sogenannte Mehrfachverordnung ausstellen können. Bei einer Mehrfachverordnung dürfen Apotheken das Arzneimittel bis zu vier Mal innerhalb eines Jahres abgeben. Voraussetzung ist eine entsprechende Kennzeichnung der Verordnung. Die Anzahl der Abgaben sowie der Beginn ihrer jeweiligen Einlösefrist sind hierbei durch den verordnenden Arzt auszuwählen. Das Ende der Einlösefrist kann optional ebenfalls angegeben werden. Es darf maximal 365 Tage nach dem Ausstellungsdatum liegen.

Damit ist eine längerfristige Versorgung von Versicherten mit einem kontinuierlich benötigten Arzneimittel möglich. Allerdings liegt die Nutzung der Mehrfachverordnung im Ermessen des Arztes, Versicherte haben hierauf keinen gesetzlichen Anspruch.

Bei papiergebundenen Verordnungen ist aufgrund der damit verbundenen technischen Probleme keine Mehrfachverordnung vorgesehen.

Aufgrund der variablen Einlösedaten der einzelnen Verordnungen, die nicht zwangsläufig in mehreren Quartalen liegen müssen, empfehlen wir eine Dokumentation der Mehrfachverordnungen.