Kinder-Vorsorgeuntersuchungen außerhalb der Toleranzzeiten
Der G-BA hat beschlossen, dass die Toleranzzeit für die Kinder-Früherkennungsuntersuchungen U6 bis U9 zu Lasten der Regelversorgung noch bis zum 30.06.2023 verlängert wurde. Es werden hierfür die üblichen Abrechnungsziffern (GOP 01716, 01717, 01718, 01719) genutzt.
Der Hamburger Sondervertrag mit der Sozialbehörde für die U4 und U5 außerhalb der Toleranzzeiten läuft zum 30.06.2023 aus.