Hepatitis-B-Testzeitpunkt in Schwangerschaft vorverlegt, Mutterpass wird angepasst
Ab sofort wird der Test auf Hepatitis B bei Frauen bereits zu Beginn einer Schwangerschaft durchgeführt. Damit wird das Screening vom dritten ins erste Trimenon der Schwangerschaft verschoben. Die entsprechende Änderung der Mutterschafts-Richtlinien ist am 30. Juni 2023 in Kraft getreten.
Der Hintergrund für diese Änderung beruht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, die zeigen, dass das Hepatitis-B-Screening so früh wie möglich erfolgen sollte. Bisher war die Bestimmung des Hepatitis-B-Status der Schwangeren nach der 32. Schwangerschaftswoche vorgesehen, idealerweise kurz vor dem Geburtstermin. Bereits im Jahr 1994 wurde in Deutschland ein allgemeines HBsAg (Hepatitis B surface antigen)-Screening aller Schwangeren in die Mutterschafts-Richtlinien aufgenommen, um möglichst alle Schwangeren mit Hepatitis-B-Infektionen bis zur Geburt zu erkennen. Bei einem positiven Ergebnis sollte das Neugeborene sofort nach der Geburt gegen Hepatitis B aktiv und passiv immunisiert werden. Zu diesem Zeitpunkt war es noch nicht möglich, die Frauen während der Schwangerschaft antiviral zu behandeln.
Mutterpass wird angepasst
Der Mutterpass wird angepasst, wobei die aktuelle Version weiterhin gültig bleibt. In der nächsten Auflage des Mutterpasses werden auf den Seiten 8 und 24 die Angaben zur Schwangerschaftswoche (32.-40. SSW) hinter den Wörtern "Untersuchung auf Hepatitis B" gestrichen. Daneben werden zur Zeit weitere vorwiegend redaktionelle Änderungen am Mutterpass vorbereitet Die Verfügbarkeit der überarbeiteten Version wird voraussichtlich im vierten Quartal dieses Jahres bekannt gegeben.
Bis dahin werden die Ärztinnen, Ärzte und Hebammen gebeten, im derzeitig noch gültigen Mutterpass die Angabe zur 32-40 SSW manuell zu ändern.