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05.06.2023

GKV übernimmt Kosten für Kryokonservierung von Ovarialgewebe

Zum 1. Juli werden neue Leistungen zur Kryokonservierung von Ovarialgewebe in den EBM aufgenommen.

Damit übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in begründeten Fällen auch für dieses Verfahren die Kosten. Das Einfrieren von Ei- und Samenzellen sowie von männlichem Keimzellgewebe ist bereits Kassenleistung.

Zur Abrechnung der Kryokonservierung von Ovarialgewebe werden vier neue Gebührenordnungspositionen (GOP) für die Beratung, die Aufbereitung und Untersuchung sowie das Einfrieren und Auftauen von Ovarialgewebe in den EBM aufgenommen. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär und damit zu festen Preisen.

Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der KBV.