Folgeverordnungen zur häuslichen Krankenpflege ab sofort auch per Videosprechstunde oder telefonisch möglich
Folgeverordnungen häuslicher Krankenpflege (HKP) können nun auch per Videosprechstunde erfolgen.
Mit der Änderung der HKP-Richtlinie zum 11. März 2023 gelten folgende Voraussetzungen für die Folgeverordnung per Videosprechstunde:
- Die jeweiligen medizinischen Verordnungsvoraussetzungen, etwa die verordnungsrelevante Diagnose, müssen bereits durch eine unmittelbare persönliche Untersuchung festgestellt worden sein.
- Ob die medizinischen Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch zum Zeitpunkt der Verordnung (weiterhin) bestehen, muss per Videosprechstunde sicher beurteilt werden können. Bestehen Zweifel, ist nochmals eine unmittelbare körperliche Untersuchung notwendig.
Zudem ist es nun möglich, Folgeverordnungen ausnahmsweise auch nach telefonischem Kontakt auszustellen, wenn der aktuelle Gesundheitszustand bereits in unmittelbar persönlicher Behandlung oder per Videosprechstunde erhoben wurde und keine weiteren verordnungsrelevanten Informationen zu ermitteln sind.
Erstverordnungen können auch weiterhin nur im unmittelbar persönlichen Kontakt erfolgen.