Folgeverordnung häuslicher Krankenpflege zum Jahreswechsel
Folgeverordnung für häusliche Krankenpflege sollten in den letzten drei Arbeitstagen (Montag bis Freitag, sofern diese nicht gesetzliche Feiertage sind) vor Ablauf des verordneten Zeitraums ausgestellt werden.
In den letzten Jahren hatten die Krankenkassen in Hamburg besondere Fristen zum Jahreswechsel veröffentlicht, um den Feier- und Brückentagen gerecht zu werden. In diesem Jahr gibt es nach Aussage der Krankenkassen keine festgelegten Sonderregelungen; die Krankenkassen werden nach eigener Aussage zum Jahreswechsel insgesamt großzügiger mit den Ausstellungsfristen von Folgeverordnungen umgehen.