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31.01.2023

Ende der Corona-Eindämmungsverordnung

Die Hamburgische Corona-Eindämmungsverordnung tritt mit Ablauf des 31. Januar 2023 außer Kraft. Sie wird weder verlängert noch aktualisiert.  Damit enden in Hamburg nicht nur die Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr, sondern auch die fünftägige Isolationspflicht.

Andere Maßnahmen, die das Infektionsschutzgesetz des Bundes regelt, gelten aber weiter, so z.B. für Arzt- und psychotherapeutische Praxen die Pflicht zum Tragen von FFP-Masken für Patient:innen und Besucher:innen.

Ebenso weiter gelten die Pflicht zum Freitesten und die 48stündige Symptomfreiheit für Mitarbeiter:innen im Gesundheitswesen.

Freiwillige PoC-Antigentests von Personal in Gesundheitseinrichtungen werden bis zum Auslaufen der Corona-Testverordnung am 28. Februar in gewohntem Umfang vergütet.