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25.01.2023

Einigung zur Anpassung der Wirkstoffvereinbarung

Aufgrund des sich ständig verändernden Marktes für Arzneimittel (z. B. durch Patentabläufe, neu zugelassene Arzneimittel, geänderte Leitlinienempfehlungen und Änderungen bei der Abdeckung mit Rabattverträgen) sind jährliche Anpassungen der Wirkstoffvereinbarung für eine sinnvolle Steuerung notwendig. Auf folgende Änderungen haben die Vertragspartner (Kassen und KV) sich geeinigt.