COVID-19-Impfstoffe: Keine Hinweise auf Verunreinigung von mRNA-Impfstoff
In den letzten Tagen erreichten viele Praxen - nicht nur in Hamburg - ein Fax des "Medizinischen Behandlungsverbunds" (MBV), in dem die Ärzte dazu aufgefordert wurden, wegen angeblicher Haftungsrisiken keine mRNA basierten COVID-19-Impfstoffe einzusetzen und Proben noch vorhandener Imfstoffbestände einzuschicken.
Kein echter Roter-Hand-Brief
Die Verwendung eines Symbols, dass dem Logo der Rote-Hand-Briefe ähnlich sieht, verleiht dem Schreiben einen offiziellen Charakter und hat zu grßer Verunsicherung unter impfenden Ärzten geführt. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) heute dazu mitteilt, handelt es sich bei dem Schreiben jedoch NICHT um einen Rote-Hand-Brief: „Rote-Hand-Briefe sind Briefe, mit denen Angehörige der Heilberufe über neu identifizierte, bedeutende Arzneimittelrisiken und Maßnahmen zur Risikominimierung informiert werden. Diese werden von pharmazeutischen Unternehmen in Abstimmung mit und nach Genehmigung durch die zuständigen Behörden versendet. Rote-Hand-Briefe zu Impfstoffen werden IMMER im Bundesanzeiger und auf der Webseite des Paul-Ehrlich-Instituts veröffentlicht. Das Schreiben stammt nicht von einem pharmazeutischen Unternehmen oder einer Behörde. Es wurde daher auch weder im Bundesanzeiger noch durch das Paul-Ehrlich-Institut veröffentlicht“.
Keine Hinweise auf Verunreinigung
Inzwischen liegt der KBV auch eine Mitteilung von BioNTech/Pfizer vor, in der das Unternehmen klarstellt, dass die Impfstoffe nicht mit DNA verunreinigt sind. Alle Impfstoffe seien von unabhängigen Instituten geprüft und könnten verwendet werden. Zu dem Vorwurf der Verunreinigung führt BioNTech/Pfizer gegenüber der KBV aus: „Verschiedene zugelassene Impfstoffe, die seit vielen Jahren angewendet werden und in deren Herstellung DNA-Vorlagen verwendet werden, können minimale Restmengen von DNA enthalten. Dabei handelt es sich nicht um Verunreinigungen. Die zulässige Menge für Rest-DNA in Impfstoffen ist von der WHO eindeutig definiert (weitere Informationen finden Sie hier)."
Wie BioNTech/Pfizer weiter mitteilt, würde während des Herstellungsprozesses die mRNA in mehreren Filtrationsschritten aufgereinigt, um die mRNA von der DNA-Vorlage zu trennen. Die Menge an Rest-DNA würde in jeder hergestellten mRNA-Charge geprüft. Chargen würden generell nur dann freigegeben, wenn die Qualitätstests den Freigabe-Kriterien entsprächen. Dies würde sowohl vom Hersteller als auch von unabhängigen Instituten wie dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) bestätigt (www.pei.de).
BioNTech/Pfizer liegen nach eigenen Angaben keine Informationen zu dem im Schreiben genannten Aufruf vor, Chargenproben oder etwaigen “Rückstellproben” zu übersenden. Alle für den deutschen Markt vom PEI freigegebenen Chargen entsprächen den genehmigten Qualitätsanforderungen und könnten verwendet werden.