BfArM veröffentlicht Dringlichkeitsliste zum erleichterten Austausch von Kinderarzneimitteln bei Lieferengpässen | Wirkstoffverordnung bei sonstigen Lieferengpässen
Ist das verordnete Fertigarzneimittel nicht verfügbar, enthält aber einen auf der Liste aufgeführten Wirkstoff, können Apotheken ohne Rücksprache mit der Praxis das verordnete Arzneimittel austauschen (z.B. veränderte Darreichungsform).
Darüber hinaus sind zurzeit weit mehr Lieferengpässe bekannt. Um die Situation nicht weiter zu verschärfen empfehlen wir, gemeinsam mit der Apothekerkammer Hamburg, eine Wirkstoffverordnung ohne aut-idem Kreuz. Die Apotheken erhalten so, auch außerhalb der Dringlichkeitsliste, den nötigen Spielraum für eine zeitgerechte Versorgung des Patienten und der Bürokratieaufwand zwischen Arztpraxen und Apotheken sinkt.
Bei einer Wirkstoffverordnung geben Sie bitte folgende Informationen unbedingt an:
> Wirkstoff (z.B. Amoxicillin)
> Wirkstärke (z.B. 250 mg / 5 ml)
> Darreichungsform (z.B. Trockensaft)
> Packungsgröße nach abgeteilter Menge und Einheit (z.B. 100 ml)