
Abgabe der 1-Click-Abechnung über KIM erst ab 2/2025
Zum Quartal 2/2025 hat die KV Hamburg die Voraussetzungen zur Annahme der 1-Click-Abrechnung mit KIM geschaffen.
Die Abrechnungsdatei kann dann über KIM übermittelt werden. Die Abgabe der Abrechnungsdatei über KIM (1-Click-Abrechnung) ist nicht verpflichtend.
Weiterhin steht Ihnen das Online-Portal der KV Hamburg für die Abgabe der Quartalsabrechnung zu Verfügung.
Die Abgabe der Sammelerklärung erfolgt weiterhin über das Online-Portal der KV Hamburg unter www.ekvhh.de oder https://portal.kvhh.kv-safenet.de/eHealthPortal/