Ab 1. April 2023 gelten neue Preise für ärztlich veranlasste Heilmittel der Ergotherapie
Die neue Preisliste, als Anlage 2 zum Vertrag nach § 125 SGB V für die Ergotherapie finden Sie auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes.
Danach sind die Preise für ergotherapeutische Leistungen ab dem 1. April 2023 durchschnittlich um 9,48% gestiegen. Pauschalen/Zuschläge für Hausbesuche (X9932, X9933, X9934) sind um 18,96% erhöht worden. Außerdem wurde der Schwellenwert für die ergotherapeutische Schiene von 200 auf 400 Euro erhöht, ab dem ein Kostenvoranschlag der Krankenkasse eingereicht werden muss.
Downloads
Vergütungsvereinbarung zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Ergotherapie und deren Vergütung ( Anlage 2 )
Jetzt ansehen (PDF | 427 KB)Preisliste zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V Ergotherapie vom 27.02.2023 (für Behandlungen, die ab dem 01.04.2023 durchgeführt werden)
Jetzt ansehen (PDF | 457 KB)