KV erstattet Kosten für KIM (Nachweis per Pseudo-GOP 96701)
Der Fachdienst KIM („Kommunikation im Medizinwesen“) ermöglicht innerhalb der TI eine sichere digitale Kommunikation zwischen allen Leistungserbringern und Kostenträgern im deutschen Gesundheitswesen – zum Beispiel eArztbrief und eAU.
Als Praxisinhaber haben Sie Anspruch auf die Erstattung der Kosten im Rahmen der TI-Finanzierung, sobald Sie der KV Hamburg anzeigen, dass Sie die notwendige Komponente aktiviert haben. Um die festgelegten Pauschalen zu erhalten, setzen Sie einfach in dem Quartal, in dem KIM betriebsbereit ist, bei mindestens einem Behandlungsfall bei jeder Ihrer Betriebsstätten (auch Nebenbetriebsstätten) die Pseudo-GOP 96701 für die Finanzierung an. Damit bestätigen Sie verbindlich die Betriebsbereitschaft von KIM gegenüber der KV Hamburg. Dann zahlen wir Ihnen die Ihnen zustehenden Pauschalen aus.
Ein erneutes Ansetzen der GOP 96701 ist in einem Folgequartal nicht erforderlich.
Erstattungsübersicht
- 100 Euro: für die Einrichtung des Dienstes (einmal je Praxis)
- 23,40 Euro: für die laufenden Betriebskosten (pro Quartal je Praxis, wird bereits seit 1. April 2020 gezahlt)