Praxen mit extrem hohem Stromverbrauch erhalten zusätzliche Finanzhilfen
Auf diese Sonderregelung haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband geeinigt. Arztpraxen mit besonders hohem Energieverbrauch können für das gesamte Jahr 2023 zusätzliche Stromkosten geltend machen. Damit sollen übermäßige Ausgaben aufgrund von stark gestiegenen Strompreise kompensiert werden.
Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind demnach Arztpraxen, die Gebührenordnungspositionen (GOP) aus mindestens einem der folgenden EBM-Bereiche abrechnen:
Abschnitt 25.3.2 (Hochvolttherapie)
˗ GOP 25316 und/oder 25321
Abschnitt 34.3 (Computertomographie)
˗ GOP 34310, 34311, 34320 bis 34322, 34330, 34340 bis 34342, 34350 und/oder 34351
Abschnitt 34.4 (Magnet-Resonanz-Tomographie)
˗ GOP 34410, 34411, 34420 bis 34422, 34430, 34431, 34440 bis 34442, 34450, 34451, 34470, 34475, 34480, 34485, 34486, 34489 und/oder 34490
Abschnitt 40.14 (Kostenpauschalen für die Behandlung mit renalen Ersatzverfahren und extrakorporalen Blutreinigungsverfahren)
˗ GOP 40815, 40818 und/oder 40823 bis 40828
Die potentiellen Arztpraxen wurden bereits schriftlich über das Procedere zur Beantragung informiert.
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