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28.02.2019 Recht und Verträge

Datenschutz

Seit dem 25.5.2018 gilt in der Europäischen Union die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) als neues und gegenüber dem nationalen Recht vorrangiges Datenschutzrecht. Das ist wichtig, da künftig Verstöße gegen den Datenschutz schärfer geahndet werden können und beachtlich erhöhte Sanktionsrahmen geschaffen wurden. Neu ist auch, dass die Praxis die Einhaltung der Grundsätze nachweisen können muss („Rechenschaftspflicht“).