Hausarztvermittlungsfall und TSS-Fälle
2019 hatte das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) Vergütungsanreize geschaffen, damit gesetzlich Versicherte schneller Termine in fachärztlichen und psychotherapeutischen Praxen bekommen. Zum 1. Januar 2023 modifiziert der Gesetzgeber diese TSVG-Konstellationen: Die Neupatientenregelung entfällt. Die Zuschläge für Termine, die die Terminservicestelle (TSS) oder hausärztliche Praxen vermittelt haben, steigen.
Allgemeine Informationen
Der Hausarzt oder Kinder- und Jugendmediziner, der für einen Patienten einen dringenden Termin bei einem Facharzt oder Psychotherapeuten vereinbart, erhält 15 Euro (131 Punkte).
Der Facharzt oder Psychotherapeut, der den Termin bereitstellt, erhält alle Untersuchungen und Behandlungen in dem Quartal bei einem Versicherten (Arztgruppenfall) extrabudgetär und damit in voller Höhe vergütet. Er erhält außerdem einen extrabudgetären Zuschlag von 100, 80 oder 40 Prozent zur Grund- oder Konsiliarpauschale beziehungsweise der Versichertenpauschale bei fachärztlich tätigen Kinder- und Jugendmedizinern. Die Höhe des Zuschlags ist davon abhängig, wann der Patient den Termin erhält.
Voraussetzung für diese Vergütung ist:
Der Patient erhält einen Termin zwischen dem ersten und dem 35. Kalendertag nach Feststellung der Behandlungsnotwendigkeit durch den Hausarzt.
Findet der Termin nach dem 23. Kalendertag statt, weil eine vorherige Terminvermittlung durch die Terminservicestellen der KVen oder eine eigenständige Terminvereinbarung durch den Patienten (oder eine Bezugsperson) aufgrund einer medizinischen Besonderheit des Einzelfalls nicht angemessen oder nicht zumutbar ist, ist in der Abrechnung eine medizinische Begründung anzugeben (ab dem 24. Tag bis max 35. Tag). In welchen Fällen das zutrifft, entscheidet der Hausarzt.
Digitale Lösung für Praxen zur Buchung von Arztterminen bei Kolleginnen und Kollegen:
Die KV Digital stellt ab dem 02.01.2023 über das eTerminservice (Webarzt) Ihnen die Möglichkeit der Onlinebuchung bei Kolleginnen & Kollegen zur Verfügung.
Sie finden weiter unter auf der Seite eine Videoanleitung, allgemeine Videos zur Terminservicestelle und zusätzlich eine Anleitung als PDF.
Klarstellung zu Hausarztvermittlungsfall und TSS-Fällen
Uns erreichen derzeit zahlreiche Zuschriften von KV-Mitgliedern, in denen es um die Frage geht, welche Varianten der Terminvermittlung der Gesetzgeber überhaupt noch vorsieht, wie sie anzuwenden sind und wo ihre spezifischen Unterschiede liegen. Die hier auflaufenden Fragen und Beschwerden zeigen auch an, dass die Vorgaben zum Hausarztvermittlungsfall von Facharztpraxen zum Teil falsch ausgelegt werden. Daher haben wir die wichtigsten dringenden Terminvermittlungsfälle, deren zwingende Voraussetzungen und korrekte Umsetzung hier für Sie zusammengestellt.
Bitte stimmen Sie sich interkollegial ab, wie Sie als zuweisende und annehmende Praxis im Sinne Ihrer Patientinnen und Patienten die bestehenden Möglichkeiten bestmöglich umsetzen können.
Video: Terminbuchung in 60 Sekunden
Innerhalb des Terminservice der 116117 haben Praxen die Möglichkeit, selbständig Termine bei Kolleg:innen zu buchen. Der Allgemeinmediziner Dr. Müller-Glamann nutzt den eTerminservice täglich während seiner Praxistätigkeit. Der Buchungsprozess ist fest in seiner Praxis integriert und dauert mitunter nur eine Minute. Wie das geht, erklärt er in diesem Video.