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28.03.2013

Zulassungsausschuss entzieht Hanserad die Zulassung

Der Zulassungsausschuss Hamburg hat den beiden Medizinischen Versorgungszentren „Hanserad I“ und „Hanserad II“ die Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit entzogen. Diese Mitteilung hat der Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg gemacht. Damit können in diesen beiden MVZ ab dem 2. April keine Patienten mehr zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung behandelt werden.

Der Eigentümer der MVZ, Prof. Dr. Wolfgang Auffermann, hat die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss Widerspruch einzulegen. Dann könnte in den Praxen bis zur Entscheidung über diesen Widerspruch weitergearbeitet werden. Sollte der Zulassungsentzug endgültig rechtswirksam werden, haben die in den MVZ arbeitenden Ärztinnen und Ärzte, die auf ihre Zulassung zugunsten einer Anstellung im MVZ verzichtet hatten, grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Zulassungen zurück zu erhalten. Bei entsprechender Mitwirkung des Eigentümers der MVZ gilt das nach Auffassung der KV Hamburg auch für alle übrigen dort angestellten Ärzte.

Der Zulassungsausschuss entscheidet in allen Zulassungsfragen. Er ist besetzt zu gleichen Teilen mit Vertretern der Krankenkassen und der Ärzte. Er entscheidet unabhängig. Die Kassenärztliche Vereinigung ist lediglich „verfahrensbeteiligt“, das heißt, sie kann Anträge stellen und wird in der Sitzung angehört. Die KV Hamburg hatte wegen gravierender Rechtsverstöße, die das MVZ in den vergangenen Jahren begangen hat, den Antrag auf Zulassungsentzug gestellt.

Unabhängig von dieser Entscheidung arbeitet die KV Hamburg daran, die radiologische Versorgung in Bergedorf – wo die MVZ angesiedelt sind – weiterhin sicherzustellen. Einzelheiten hierzu können wegen des laufenden Verfahrens noch nicht bekannt gegeben werden.