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20.03.2024 Genehmigung

Hinweise zum Antragsverfahren

Die Genehmigung wird arzt-, betriebsstätten- und gerätebezogen erteilt.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Genehmigungen nicht für zurückliegende Zeiträume erteilt werden können!

Ohne eine erteilte Genehmigung ist eine Vergütung der erbrachten Leistungen nicht möglich. Streichungen der Leistungen und Honorarberichtigungen sind die Folge!

Maßgebend für die Wirksamkeit der Genehmigung ist immer der Zugang des Bescheides oder die Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit.

Um eine zeitnahe Bearbeitung zu gewährleisten, ist es wichtig, dass 

  • die Anträge zur Genehmigung vor der Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden
  • die Antragsformulare vollständig ausgefüllt sind
  • für angestellte Ärzte/Psychotherapeuten die Anträge vom anstellenden Arzt, Leiter des MVZ oder der BAG zu stellen und zu unterschreiben sind
  • die Gebühren für die Antragsbearbeitung (bei Überweisung) bei der KVH eingegangen sind,
  • die erforderlichen Informationen (Zeugnisse, Bescheinigungen, Fachkunden, Gerätenachweise, Anzeigebestätigung) dem Antrag beiliegen,
  • die Zeugnisse von einem von der Landesärztekammer zur Weiterbildung bzw. zur vollen Weiterbildung befugten Arzt/Psychotherapeuten unterschrieben sind,
  • die fachliche Befähigung (z. B. in der Röntgen- oder Ultraschalldiagnostik) nachgewiesen wird
  • alle Betriebstätten an denen gearbeitet werden soll und alle Geräte gemeldet werden müssen.