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06.12.2023 Abrechnung & Honorar

Zahlungstermine

Auf die vierteljährliche Abrechnung werden monatlich vorläufige Abschlagszahlungen an spezifischen Terminen geleistet.

Zahlungstermine im Jahresverlauf

Für Januar am 23.01 eines Jahres
Für Februaram 07.03 eines Jahres
Für Märzam 23.03. eines Jahres
Für Aprilam 23.04. eines Jahres
Für Maiam 07.06 eines Jahres
Für Juniam 23.06 eines Jahres
Für Juliam 23.07 eines Jahres
Für Augustam 07.09. eines Jahres
Für Septemberam 23.09. eines Jahres
Für Oktoberam 23.10. eines Jahres
Für Novemberam 07.12. eines Jahres
Für Dezemberam 21.12. eines Jahres

Die Abschläge betragen 25% des zu erwartenden Quartalsumsatzes. Die Restzahlung erfolgt nach Fertigstellung der Gesamtabrechnung durch die KVH unter Berücksichtigung des Verwaltungskostenabzuges.

Termine für die Restzahlung

für das 1. Vierteljahram 23.08. des Jahres
für das 2. Vierteljahram 23.11. des Jahres
für das 3. Vierteljahram 22.02 des Folgejahres
für das 4. Vierteljahram 23.05. des Folgejahres

Der Vorstand der KVH kann mit Zustimmung des Vorstandsbeirates in Ausnahmefällen für ein Quartal einen abweichenden Termin festsetzen. 

Termine für die Auszahlungen der Pauschalen für die Telematikinfrastruktur
(gemäß § 291a Absatz 7 Satz 5 SGB V sowie zur Abbildung nutzungsbezogener Zuschläge gemäß § 291a Absatz 7b Satz 3 SGB V)*

für das 3. Quartal20. Januar
für das 4. Quartal20. April
für das 1. Quartal20. Juli
für das 2. Quartal20. Oktober

*Bei der Auszahlung kann es zu mehrtägigen Abweichungen kommen