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22.10.2021 Abrechnung & Honorar

Kodieren nach ICD-10-GM

Eine möglichst spezifische Kodierung von Behandlungsdiagnosen ist die Grundvoraussetzung für die genaue Erfassung der Morbidität, welche den Fluss der Finanzmittel maßgeblich beeinflusst. Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg setzt sich daher für das richtliniengemäße Kodieren ein und bietet ihren Mitgliedern Unterstützung für die Praxis an.

Kodierunterstützung im PVS-System ab 2022

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz wurde die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) 2019 beauftragt, für die Abrechnung und Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen verbindliche Regelungen zur Vergabe und Übermittlung der ICD-Kodes sowie entsprechende Prüfmaßstäbe zu erstellen. Unter Einbeziehung der Kassenärztlichen Vereinigungen wurde dementsprechend die "Kodiervorgaben nach § 295 Abs. 4 SGB V", sowie zwei Anlagen dazu erarbeitet. Am 12. Juni 2020 wurde der entsprechende Beschluss von den Mitgliedern der Vertreterversammlung der KBV auf den Weg gebracht. Die verbindliche Anwendung der Kodierunterstützung in den Praxen soll zum 01. Januar 2022 umgesetzt werden.

Neues Serviceheft zur Kodierunterstützung erschienen

Ein neues Service-Heft in der KBV-Reihe PraxisWissen erläutert die verschiedenen Funktionen und gibt konkrete Kodierbeispiele.

In der Broschüre werden alle Funktion der Kodierunterstützung vorgestellt – von der Kodesuche bis zu den Dauerdiagnosen. Dazu gibt es jeweils konkrete Anwendungsbeispiele. Abgerundet wird das Serviceangebot durch Kodierbeispiele für die vier Diagnosenbereiche des Kodier-Checks.

Broschüre kostenlos bestellen

Gedruckte Exemplare können Praxen kostenlos über die KBV-Mediathek bestellen.

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