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29.03.2023

Bundestag beschließt feste Preise für pädiatrische Untersuchungen und Behandlungen

Der Anfang für den Ausstieg aus den Honorarbudgets ist gemacht. Nach dem Beschluss des Bundestags vom 16.03.2023 werden künftig alle pädiatrischen Leistungen des EBM-Kapitels 4 für Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in voller Höhe vergütet.

Auf die Forderung der KBV, die Leistungen der Kinderärzte aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) herauszunehmen und somit klassisch zu entbudgetieren, ist der Gesetzgeber hingegen nicht eingegangen. Die Krankenkassen müssen Nachzahlungen leisten, wenn die MGV zur Honorierung aller erbrachten Leistungen nicht ausreicht.

Für die Kinder- und Jugendpsychiater wurde dagegen für die Leistungen des EBM-Abschnitts 14.2 sowie die GOP 14220, 14222, 14240, 14313 und 14314 EBM der Weg einer klassischen Entbudgetierung gewählt. Diese Leistungen werden ab dem 1. April 2023 extrabudgetär vergütet.