Vorsorgeverträge
Zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung entstehen in der Hansestadt stetig neue und besondere Kooperationsformen und Sonderverträge, die neben den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen angeboten werden.
Hautkrebsscreening (HKS)
Jeder Patient hat gemäß Krebsfrüherkennungs-Richtlinie ab 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebsscreening. Die KV Hamburg hat darüber hinaus mit einigen Krankenkassen Sonderverträge für Patienten unter 35 Jahren vereinbart.
Dabei ist der Leistungsumfang sowie die Vergütung je Krankenkasse unterschiedlich. Alle Informationen sind in einem Dokument für Sie zusammengefasst.