Wenn Sie Urlaub machen, müssen Sie vom ersten Tag an für eine Vertretung sorgen, damit eine lückenlose Behandlung Ihrer Patienten gewährleistet ist.
Dauert die Vertretung länger als eine Woche, müssen Sie der KV unter Benennung des
Vertreters eine Mitteilung machen. Bei einer internen Vertretung innerhalb einer Berufsausübungsgemeinschaft ist dies nicht verpflichtend wir empfehlen jedoch aus Transparenzgründen, die Vertretung anzuzeigen.
Eine Besonderheit gilt für Psychotherapeuten: Wegen der besonders engen Patienten Therapeuten-Beziehung ist eine Vertretung bei genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen einschließlich der probatorischen Sitzungen unzulässig, wobei von diesem Grundsatz in Härtefällen abgewichen werden kann.