Elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Mit der Gesundheitsreform 2004 hat der Gesetzgeber die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und damit die Ablösung der alten Krankenversichertenkarte beschlossen. Seit 2015 ist nur noch die eGK gültig.
Auf der Karte gespeichert sind Daten des Versicherten wie Name, Geburtsdatum, Adresse, Versichertennummer und Versichertenstatus. Zudem ist bis auf einzelne Ausnahmen, ein Foto abgebildet.
Fragen und Antworten
Hier greifen wir für Sie die meist gestellten Fragen aus Ihrem Praxisaltag auf.