Elektronische Arbeitsunfähigkeitbescheinigung (eAU)
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hatte Vertragsärztinnen und -ärzte verpflichtet, die Daten der AU ab dem 1. Juli 2022 elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln.
Start der eAU
Einführung der eAU in zwei Schritten:
Seit 1. Juli 2022 übermitteln Haus- und Fachärzte die AU-Bescheinigungen elektronisch an die Krankenkassen. Ihren Patienten händigen Sie einen Papierausdruck für den Arbeitgeber und einen für deren Unterlagen aus.
Die zweite Stufe ist am 1. Januar 2023 gestartet: Die Krankenkassen übermitteln die AU-Bescheinigungen an die Arbeitgeber. In einigen Fällen ist jedoch noch kein digitaler Empfang der Arbeitgeberdaten möglich. Dies betrifft insbesondere Arbeitslose, Studierende und Schüler. Für diese Personengruppen müssen die AU-Bescheinigung weiterhin ausdruckt und auch händisch unterschrieben werden. Auch auf Wunsch des Patienten erhält dieser einen Ausdruck.
Notwendige technische Ausstattung
- KIM-Dienst: Dieser E-Mail-Dienst, den ausschließlich TI-Teilnehmer nutzen dürfen, wird für den sicheren Versand benötigt.
Achtung: KIM-Dienst unbedingt vor dem für die eAU notwendigen PVS-Update installieren! - Konnektor-Update: Einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) mit mindestens einem Konnektor-Update der Stufe PTV3 (E-Health-Konnektor), besser noch PTV4+ (zur Nutzung der Komfortsignatur).
- PVS-Update: Um digitale AU-Bescheinigungen erstellen, digital versenden und ausdrucken zu können.
- eHBA der Generation 2.0: Dieser wird für die elektronische Signatur der AU-Bescheinigungen benötigt. Ärzte, die am 1. Oktober noch keinen eHBA haben, können übergangsweise die SMC-B-Karte zum Unterschreiben nutzen. Eine SMC-B-Karte haben alle an die TI Angeschlossenen.
Schritt für Schritt
Neuer Arbeitsablauf bei der Ausstellung einer AU:
- eAU im PVS aufrufen und befüllen
- Daten elektronisch signieren (mit eHBA)
- „Drucken und Versenden“ auswählen und anklicken
- Im neuen Fenster „Bestätigen“ anklicken
- PVS startet elektronische Übermittlung via KIM an die Krankenkasse
- Ausdruck auf Wunsch des Patienten unterschrieben mitgeben
Bei einem Hausbesuch ist zum Start der eAU noch keine Verbindung zur TI möglich.
Ansprechpartner: KV Hamburg Online-Services E-Mail: online-services@kvhh.de Tel: 22802- 588/ -554/ -539 |