Für ein einheitliches KV-System
Am vergangenen Freitag, dem 14. Februar 2014, haben sich aus 13 der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen Vorsitzende der Vertreterversammlungen mit einem Bekenntnis zu einem einheitlichen KV-System zu Wort gemeldet.
Dabei unterstützen die Unterzeichner dieser Pressemitteilung nachdrücklich folgende Grundpositionen des KV-Systems:
Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten stehen für eine ungeteilte KV, in der in den Organen und Gremien unabhängig von der Zugehörigkeit zu Versorgungsebenen ein gleichberechtigter und respektvoller Umgang miteinander gelebt wird.
- Das KV-System steht uneingeschränkt für die Freiberuflichkeit des Arztes und Psychotherapeuten ein.
- Die Interessen von angestellten Vertragsärzten und -psychotherapeuten in der ambulanten Versorgung werden gleichberechtigt neben denen der selbständig tätigen Ärzte vertreten.
- Kassenärztliche Vereinigungen vertreten im gesetzlichen Auftrag ihre Mitglieder gemeinsam und einheitlich unabhängig von der Zuordnung zu einem Versorgungsbereich.
- Die Interessen von Vertragsärzten und -psychotherapeuten sind im KV-System gleichberechtigt.
- Das KV-System organisiert eine gemeinsame, flächendeckende ambulante Versorgung im gesetzlichen Sicherstellungsauftrag. Hierzu muss die Zusammenarbeit der Versorgungsebenen weiter gefördert werden.
- Sinnvolle Interessensvertretung der Kassenärztlichen Vereinigungen bedeutet die offene und gemeinsame Auseinandersetzung mit den Grundsatzfragen der ambulanten Versorgungsstruktur und deren Weiterentwicklung, auch im Kontext der ambulant-stationären Zusammenarbeit. Bei versorgungsbereichs- und sektorübergreifenden Entscheidungen sind die zuständigen Gremien dem Interessenausgleich der Betroffenen verpflichtet.
- Die Organisationsstruktur von KBV und KVen muss gewährleisten, dass alle ärztlichen und psychotherapeutischen Interessen gleichberechtigt einfließen.
- Berufsverbände / freie Arztverbände sind wichtige Interessensvertretungen ihrer Mitglieder. Alle Entscheidungsebenen des KV-Systems arbeiten eng mit ihnen zusammen. Die Mandatsträger des KV-Systems halten sich als Repräsentanten aller KV-Mitglieder frei von Bindungen an verbandliche Partikularinteressen.
- Selektivverträge sind eine sinnvolle Ergänzung zum Kollektivvertrag, in denen neue Konzepte vor der Übernahme in die Regelversorgung erprobt werden können.
- Disparitäten in der Vergütung zwischen den Fachgruppen bedürfen der ständigen Überprüfung. Dies schließt auch EBM-Anpassungen ein.
Diese zehn Punkte stehen in der KBV-Vertreterversammlung am 28. Februar zur Abstimmung. Die Unterzeichner würden eine möglichst breite Zustimmung aller Mitglieder der Vertreterversammlung der KBV zu diesen 10 Punkten sehr begrüßen.