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25.01.2023

Einigung von KVH und Krankenkassen zur Anpassung der Wirkstoffvereinbarung für 2023

Aufgrund des sich ständig verändernden Marktes für Arzneimittel (z.B. durch Patentabläufe, neu zugelassene Arzneimittel, geänderte Leitlinienempfehlungen und Änderungen bei der Abdeckung mit Rabattverträgen) sind jährliche Anpassungen der Wirkstoffvereinbarung für eine sinnvolle Steuerung notwendig. Auf folgende Änderungen haben die Vertragspartner (Kassen und KV) sich geeinigt.

  • Rückwirkende Absenkung der Zielquote für MS Therapeutika für das Jahr 2022 (Hamburgweit/Fachgruppe Neurologen) auf den Ist-Wert von 64%
  • Absenkungen der Zielquoten auf die jeweiligen Istquoten für die Leitsubstanzziele Antikoagulatien („Phenprocoumonquote“) (hamburgweit 11,7%, Kardiologen 5,2%) sowie "Therapie der ADHS" (hamburgweiter Wert 73,1%, KJP 73,1%)
  • Für 2023 wird das MS-Ziel neugestaltet. Die Wirkstoffe der Wirksamkeitskategorie 1* Dimethylfumarat (Tecfidera®), Glatirameracetat (Copaxone®) und Teriflunomid (Aubadgio®) bleiben weiterhin Leitsubstanz. Die ebenfalls zur Kategorie 1 zählenden Interferone werden aufgrund der höheren Kosten im Vergleich zu den o.g. Wirkstoffe nicht mehr der Gruppe der Leitsubstanzen zugeordnet. Dabei werden ab 2023 (wieder) alle rabattierten Arzneimittel der Nicht – Leitsubstanzen positiv gewertet und dienen damit der Zielerreichung. Für die angepassten Leitsubstanzen wird für die Vergleichsgruppe der Neurologen auf Basis der aktuellen Durchschnittswerte eine neue Mindestquote (78,8%) vereinbart.
  • Das bisherige Generikaziel für die Antidiabetika wird in ein Leitsubstanzziel in Anlehnung an die Empfehlungen zur Wirkstoffauswahl der Nationalen Versorgungsleitlinie umgeformt. Als Leitsubstanzen zählen die Wirkstoffe Metformin (Monopräparate) und die SGLT2 Inhibitoren Dapagliflozin (Mono und   Kombipräparat mit Metformin) und Empagliflozin. Rabattierte Arzneimittel der Nicht – Leitsubstanzen (Sulfonylharnstoffe wie z.B. Glimepirid und DPP4 Hemmer wie z.B. Sitagliptin)  zählen positiv und dienen ebenfalls der Zielerreichung. Die Mindestquoten für die Leitsubstanzen wurden auf Basis der aktuellen Durchschnittswerte (Istquoten) festgelegt (hamburgweiter Wert 75,1%, HÄ 78,4% und Diabetologen 70,6%)
  • Neues Leitsubstanzziel für Arzneimittel zur Behandlung von rheumatischen Erkrankungen (Rheumatoide Arthritis, Psoriasis Arthritis, Spondyloarthritis). In dieses Ziel fallen die konventionellen synthetischen DMARDS (csDMARDS wie Methotrexat, Leflunomid, Hydroxychloroquin und Sulfasalazin), die Kortikoide sowie die Wirkstoffe der biologischen DMARDS (TNF alpha Blocker wie Adalimumab, Etanercept, Infliximab, Certolizumabpegol und Golimumab, und weitere Biologika wie z.B. Rituximab, Ixekizumab, Sarilumab, Secukinumab, Tocilizumab und Ustekinumab). Auch die zielgerichteten synthetischen DMARDS (tsDMARDS) wie Baricitinib, Filgotinib, Tofacitinib und Upadacitinib werden durch dieses Ziel erfasst. Vereinbart wurde eine Mindest - Zielquote für die festgelegten Leitsubstanzen (90%). Hierzu zählen die konventionellen synthetischen DMARDS, Kortikoide, Adalimimab, Etanercept und Infliximab. Diese Zielquote gilt nur für die Fachgruppe der Rheumatologen (VG 199), da hier die Einstellung der Patienten mit rheumatischen Erkrankungen mit diesen Arzneimitteln erfolgt. Die Zielquote wurde auf Basis des aktuellen Fachgruppendurchschnitts (Basis 1.-3. Quartal 2022) für diese Wirkstoffe vereinbart. Alle rabattierten Arzneimittel der Nicht – Leitsubstanzen dienen ebenfalls der Zielerreichung.
  • Neues Leitsubstanzziel für Arzneimittel zur Behandlung der Chronischen Darmerkrankungen (Colitis ulzerosa, Morbus Crohn). In dieses Ziel fallen Mesalazin, Sulfasalazin und Methotrexat sowie Kortikoide, Azathioprin, die TNF alpha Blocker Adalimumab, Golimumab und Infliximab, die JAK Inhibitoren Tofacitinib, Filgotinib und das jetzt aktuell für die Colitis ulzerosa zugelassene Upadacitinib, Ozanimod, Ustekinumab, Risankizumab und Vedolizumab. Als Leitsubstanz wurden neben dem zur Standardtherapie eingesetzten Mesalazin, Sulfasalazin, Methotrexat auch Kortikoide, Azathioprin und die TNF alpha Blocker Adalimumab und Infliximab festgelegt. Diese Zielquote wurde nur für die Fachgruppe der Gasteroenterologen auf Basis des aktuellen Fachgruppendurchschnitts vereinbart (95%). Auch hier werden alle rabattierten Präparate der Nicht – Leitsubstanzen positiv gewertet und dienen der Zielerreichung.
  • Im Kontext der neuen Leitsubstanzziele macht das bisherige Biosimilarziel für die TNF alpha Blocker nur noch wenig Sinn und wird für 2023 nicht mehr vereinbart.  In beiden neuen Zielen dienen nunmehr bei den biosimilar verfügbaren TNF alpha Blocker sowohl das Original (flächig rabattiert) als auch die Biosimilars der Zielerreichung. Wir empfehlen aber trotzdem die Verordnung der Biosimilars, da nach wie vor Preisunterschiede bestehen (Original und Biosimilar), die nur durch Rabattverträge kompensiert werden.

Detaillierte Informationen finden Sie hier.