KV-Connect
Über den verschlüsselten Kommunikationskanal KV-Connect können Ärzte und Psychotherapeuten – direkt aus ihrem jeweiligen PVS – auf elektronischem Weg Nachrichten und Daten sicher austauschen. KV-Connect ist in allen zertifizierten PVS am Markt integriert.
KV-Connect ist eine Standardisierung, Vereinheitlichung und Zusammenführung von unterschiedlichen Kommunikationssystemen im KV-System in Form eines sicheren Kommunikationskanals der im KV-SafeNet und damit im "Sicheren Netz der KVen" (SNK) integriert ist.
Mit der Bereitstellung von KIM wird KV-Connect nach und nach abgelöst.
Geplant ist eine sukzessive Migration der KV-Connect- Anwendungen auf den Dienst KIM („Kommunikation im Medizinwesen“), der mit KV-Connect vergleichbar ist. Die Migration soll aufwandsarm für Praxen und Softwarehäuser ablaufen. Bis zum Abschluss der Migration wird KV-Connect wie gewohnt weiterbetrieben, sodass die Praxen die bewährten KV-Connect Anwendungen nutzen können. In der Übergangsphase kann KV-Connect noch sechs Monate genutzt werden.
Checkliste: So können Sie KV-Connect im SNK nutzen
- Sie benötigen einen Zugang zum sicheren Netz der KVen, zum Beispiel über KV-SafeNet* oder eine Anbindung an die Telematikinfraastruktur (TI).
- Sie registrieren sich mittels des Anmeldeformulars für KV-Connect bei Ihrer KV. Sie erhalten danach Ihre Zugangsdaten und eine E-Mail-Adresse.
- Jetzt beauftragen Sie Ihren PVS-Anbieter, KV-Connect im PVS für Sie freizuschalten. Fragen Sie nach, welche KV-Connect-Anwendungen er bereits anbietet.
- Sie können KV-Connect jetzt nutzen. In einem bundesweiten Adressbuch finden Sie die E-Mail-Adressen aller KV-Connect-Nutzer.
Anmeldung
Sie möchten sich für KV-Connect anmelden? Nutzen Sie dazu unser Anmeldeformular. Das ausgefüllte Formular schicken Sie postalisch zur KVH. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei der Nutzung von KV-Connect können Sie den KV-Connect Datenschutzhinweisen entnehmen.
*Bitte beachten Sie, dass KV-SafeNet nicht mit der Firma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder vertraglicher Verbindung steht.