Zweitmeinungsverfahren
Jeder Patient hat die Möglichkeit, sich eine zweite Meinung zu einer vorgeschlagenen Untersuchung, Behandlung oder Operation einzuholen.
Bei bestimmten Operationen, hat der Gesetzgeber sogar ein geregeltes Verfahren dazu vorgesehen. Dieses gilt für folgende Indikationen:
- Gebärmutterentfernung (Wann kommt eine Gebärmutterentfernung infrage? (gesundheitsinformation.de)
- Mandeloperation Wann kommt eine Mandeloperation infrage? (gesundheitsinformation.de)
- Schulterarthroskopie Wann kommt eine Schulterarthroskopie infrage? (gesundheitsinformation.de)
- Knie-Gelenkersatz Knie-Gelenkersatz: Wann kommt er infrage und was sind Gründe für Nachoperationen? (gesundheitsinformation.de)
- Amputation beim Diabetischen Fußsyndrom Diabetischer Fuß: Wie lässt sich eine Amputation vermeiden? (gesundheitsinformation.de)
- Operationen an der Wirbelsäule
- Verödung von Herzgewebe und Elektrophysiologische Herzkatheteruntersuchung