
Alle wichtigen Informationen zur Richtlinie Förderung der hausärztlichen Versorgung
Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg beschließt neue Richtlinie zur Verwendung von Finanzmitteln aus dem Strukturfonds für Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung
Der Vorstand der KVH hat am 29.08.2024 eine neue Richtlinie zur Verwendung von Finanzmitteln aus dem Strukturfonds für Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung durch Zuschläge zur Vergütung gemäß § 105 Abs. 1a Nr. 2 SGB V bekanntgegeben. Ziel dieser Richtlinie ist es, den Erhalt und Ausbau nachhaltiger und zukunftsfähiger hausärztlicher Versorgungsstrukturen sicherzustellen, um ein bedarfsgerechtes und qualitativ hochstehendes hausärztliches Versorgungsniveau gewährleisten zu können.
Der Vorstand der KVH hat am 18.03.2025 einen Änderungsbeschluss zur Richtlinie des Vorstands der KV Hamburg zur Verwendung von Finanzmitteln aus dem Strukturfonds für Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung durch Zuschläge zur Vergütung gemäß § 105 Abs. 1a Nr. 2 SGB V bekanntgegeben. Gemäß dieser Richtlinie erfolgt die Förderung solange, bis die zur Verfügung gestellten Finanzmittel in Höhe von 6 Mio. Euro erschöpft sind, längstens aber bis zum Quartal 3/2025.
Die Förderung der Praxis kann nur auf Antrag gewährt werden. Das von der KVH vorgesehene Formular ist zu verwenden. Bitte beantragen Sie die Förderung über das Online-Portal der KVH.
Link zum Online Portal über das KV-Safenet
Link zum Online Portal über das WebNet
Wenn Sie keinen Zugang zum Online-Portal haben sollten, können Sie die Förderung auch schriftlich beantragen. Hier geht es zum Formular.
Anträge sind in diesem Fall schriftlich an die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg, Postfach 760620, 22056 Hamburg – Hausanschrift: Humboldtstr. 56, 22083 Hamburg – zu stellen.
In bestimmten Fällen gilt ein bereits in 2024 gestellter Antrag von Amts wegen auch für die neuen Förderquartale 4/2024 bis 3/2025, sodass ein erneuter Antrag nicht erforderlich ist. Ob dies auf Ihre Honorareinheit zutrifft, können Sie den FAQ entnehmen.
FAQ zur Richtlinie des Vorstands der KVH zur Förderung der Hausärzte aus dem Strukturfonds
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