Alle wichtigen Informationen zur Richtlinie Förderung der hausärztlichen Versorgung
Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg beschließt neue Richtlinie zur Verwendung von Finanzmitteln aus dem Strukturfonds für Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung
Der Vorstand der KVH hat am 29.08.2024 eine neue Richtlinie zur Verwendung von Finanzmitteln aus dem Strukturfonds für Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung durch Zuschläge zur Vergütung gemäß § 105 Abs. 1a Nr. 2 SGB V bekanntgegeben. Ziel dieser Richtlinie ist es, den Erhalt und Ausbau nachhaltiger und zukunftsfähiger hausärztlicher Versorgungsstrukturen sicherzustellen, um ein bedarfsgerechtes und qualitativ hochstehendes hausärztliches Versorgungsniveau gewährleisten zu können.
Die Förderung der Praxis kann nur auf Antrag gewährt werden. Das von der KVH vorgesehene Formular ist zu verwenden. Bitte beantragen Sie die Förderung über das Online-Portal der KVH.
Link zum Online Portal über das KV-Safenet
Link zum Online Portal über das WebNet
Wenn Sie keinen Zugang zum Online-Portal haben sollten, können Sie die Förderung auch schriftlich beantragen. Hier geht es zum Formular.
Anträge sind in diesem Fall schriftlich an die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg, Postfach 760620, 22056 Hamburg – Hausanschrift: Humboldtstr. 56, 22083 Hamburg – zu stellen.
FAQ zur Richtlinie des Vorstands der KVH zur Förderung der Hausärzte aus dem Strukturfonds
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