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eAU nur noch in Einzelfällen
Der „gelbe Schein“ ist passe: Das Formular 1 wird durch die elektronische
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) bundesweit abgelöst. Ärztinnen und
Ärzte übermitteln die AU-Daten digital an die Krankenkassen. Die Arbeitgeber
rufen sie dort elektronisch ab. Wie das funktioniert und was Praxen dazu noch
wissen sollten, fasst eine neue Praxisinformation zusammen